Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
der Liefertreu (Inhaber: Philip Hilgendorf, Bachstr. 2, 53115 Bonn) – nachfolgend „Anbieter“ – für die Bereitstellung und Nutzung der Software „Liefertreu“.
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über die Bereitstellung der Software Liefertreu (nachfolgend „Software“ oder „Leistung“) zwischen dem Anbieter und seinen Kunden (nachfolgend „Kunde“).
(2) Das Angebot des Anbieters richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, an juristische Personen des öffentlichen Rechts sowie an öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Es richtet sich nicht an Verbraucher im Sinne des § 13 BGB.
(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als der Anbieter ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.
§ 2 Vertragsgegenstand und Leistungsbeschreibung
(1) Der Anbieter stellt dem Kunden die Software Liefertreu als webbasierte Anwendung (Software as a Service) über das Internet zur Nutzung bereit. Die Software unterstützt Unternehmen bei der Verwaltung von Lieferanten-Compliance, insbesondere bei der Verwaltung von Lieferantenstammdaten, dem Versand und der Auswertung von Fragebögen, der Verwaltung von Zertifikaten sowie der Erstellung von Compliance-Berichten.
(2) Der konkrete Funktions- und Leistungsumfang ergibt sich aus der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Leistungsbeschreibung des jeweils gewählten Tarifs (siehe § 4).
(3) Die Software wird ausschließlich in ihrer jeweils aktuellen Version bereitgestellt. Der Anbieter ist berechtigt, die Software fortzuentwickeln, anzupassen und zu verbessern, solange der vertraglich geschuldete Leistungsumfang nicht wesentlich zum Nachteil des Kunden eingeschränkt wird.
(4) Der Anbieter schuldet die Bereitstellung der Software am Übergabepunkt, das heißt am Routerausgang des vom Anbieter genutzten Rechenzentrums. Für die Datenverbindung zwischen dem Übergabepunkt und den IT-Systemen des Kunden ist der Kunde selbst verantwortlich.
§ 3 Vertragsschluss
(1) Die Darstellung der Software und der Tarife auf der Website des Anbieters stellt kein bindendes Angebot dar, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots.
(2) Der Vertrag kommt durch die Bestellung des Kunden (z. B. über ein Bestell- oder Buchungsformular, im Rahmen des Onboarding-Prozesses oder durch Zeichnung eines individuellen Angebots) und die Annahme durch den Anbieter zustande. Die Annahme kann ausdrücklich in Textform oder durch Freischaltung des Zugangs erfolgen.
(3) Eine unverbindliche Produkt-Demo begründet noch keinen entgeltpflichtigen Vertrag.
§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vereinbarten Preise des gewählten Tarifs. Sofern nicht abweichend vereinbart, gelten folgende Tarife:
| Tarif | Preis/Monat | Lieferanten | Nutzer |
|---|---|---|---|
| Starter | 149 € | bis 25 | 1 |
| Professional | 349 € | bis 150 | bis 5 |
| Enterprise | 799 € | unbegrenzt | unbegrenzt |
(2) Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
(3) Bei jährlicher Vorauszahlung gewährt der Anbieter einen Rabatt in Höhe von zwei Monatsbeiträgen (Starter 1.490 €/Jahr, Professional 3.490 €/Jahr).
(4) Die Vergütung ist, je nach vereinbartem Abrechnungszeitraum, monatlich oder jährlich im Voraus fällig. Die Zahlung erfolgt nach Rechnungsstellung ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen.
(5) Der Anbieter ist berechtigt, die Preise für Dauerschuldverhältnisse mit einer Ankündigungsfrist von sechs Wochen zum Ende der jeweiligen Abrechnungsperiode in Textform anzupassen. Erhöht der Anbieter die Preise, steht dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Preisänderung zu; hierauf wird der Anbieter in der Ankündigung gesondert hinweisen.
(6) Gerät der Kunde mit der Zahlung in Verzug, ist der Anbieter nach vorheriger Ankündigung und Fristsetzung berechtigt, den Zugang zur Software zu sperren. Das Recht des Kunden zur Zurückbehaltung besteht nur bei unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen.
§ 5 KI-gestützte Auswertung (KI-Disclaimer)
(1) Die Software nutzt automatisierte Verfahren, unter anderem KI-gestützte Analysen, um Freitextantworten aus Fragebögen zu bewerten und Angaben aus hochgeladenen Zertifikaten (z. B. PDF-Dokumenten) auszulesen.
(2) Diese automatisierten Auswertungen dienen ausschließlich der Unterstützung des Kunden. Sie stellen keine Rechtsberatung und keine rechtsverbindliche Bewertung dar und ersetzen nicht die eigene Prüfung und Entscheidung durch den Kunden.
(3) Der Anbieter übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Eignung der von der KI erzeugten Ergebnisse für einen bestimmten Zweck. Die abschließende inhaltliche und rechtliche Bewertung sowie sämtliche daraus abgeleiteten Entscheidungen obliegen allein dem Kunden.
(4) Der Kunde bleibt für die Erfüllung seiner eigenen gesetzlichen Pflichten – etwa nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) – selbst verantwortlich.
§ 6 Pflichten und Obliegenheiten des Kunden
(1) Der Kunde ist verpflichtet, die Zugangsdaten zur Software geheim zu halten, vor dem Zugriff Dritter zu schützen und ausschließlich befugten Nutzern zugänglich zu machen. Der Kunde trägt dafür Sorge, dass die von ihm eingerichteten Nutzer diese AGB beachten.
(2) Der Kunde ist für die von ihm sowie von seinen Lieferanten in die Software eingegebenen Inhalte und Daten selbst verantwortlich. Er sichert zu, dass er zur Verarbeitung dieser Daten berechtigt ist und keine Rechte Dritter verletzt werden.
(3) Der Kunde wird die Software nicht rechtswidrig nutzen, insbesondere keine Inhalte einstellen, die gegen gesetzliche Verbote, die guten Sitten oder Rechte Dritter verstoßen.
(4) Soweit der Kunde im Rahmen der Software personenbezogene Daten Dritter (insbesondere von Lieferanten und deren Beschäftigten) verarbeiten lässt, ist er datenschutzrechtlich Verantwortlicher; der Anbieter handelt insoweit als Auftragsverarbeiter (siehe § 10).
§ 7 Verfügbarkeit
(1) Der Anbieter bemüht sich um eine möglichst hohe Verfügbarkeit der Software. Die Verfügbarkeit kann durch Wartungsarbeiten, Sicherheitsmaßnahmen sowie durch Umstände außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters (z. B. höhere Gewalt, Störungen öffentlicher Kommunikationsnetze, Ausfälle von Drittanbietern) eingeschränkt sein.
(2) Geplante Wartungsarbeiten wird der Anbieter, soweit möglich, in nutzungsschwache Zeiten legen und vorab ankündigen. Zeiten geplanter Wartung sowie Ausfälle aufgrund höherer Gewalt gelten nicht als Nichtverfügbarkeit.
(3) Eine über die vorstehenden Regelungen hinausgehende bestimmte Verfügbarkeit wird nur zugesichert, soweit dies ausdrücklich und gesondert (z. B. in einem Service Level Agreement) vereinbart wurde.
§ 8 Haftung
(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), also einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Die Haftung des Anbieters für leicht fahrlässig verursachte Schäden ist insgesamt der Höhe nach auf die vom Kunden in den zwölf Monaten vor dem schadenauslösenden Ereignis gezahlte Vergütung begrenzt.
(4) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang einer vom Anbieter übernommenen Garantie bleibt unberührt.
(5) Eine weitergehende Haftung des Anbieters ist ausgeschlossen. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.
(6) Der Kunde ist für die regelmäßige Sicherung seiner Daten nach dem Stand der Technik selbst verantwortlich. Für den Verlust von Daten haftet der Anbieter nur insoweit, als der Verlust auch bei einer ordnungsgemäßen Datensicherung durch den Kunden eingetreten wäre.
§ 9 Datensicherheit
(1) Der Anbieter trifft angemessene technische und organisatorische Maßnahmen nach dem Stand der Technik, um die vom Kunden gespeicherten Daten gegen unbefugten Zugriff, Verlust und Missbrauch zu schützen.
(2) Der Anbieter weist darauf hin, dass ein vollständiger Schutz vor sämtlichen denkbaren Angriffen – insbesondere gegen rechtswidrige Zugriffe Dritter („Hacking“) – nach dem Stand der Technik nicht möglich ist. Der Anbieter schuldet keinen absoluten Schutz, sondern die Einhaltung angemessener Sicherheitsstandards.
§ 10 Datenschutz und Auftragsverarbeitung
(1) Die Parteien beachten die jeweils geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Einzelheiten zur Verarbeitung personenbezogener Daten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung des Anbieters.
(2) Soweit der Anbieter im Auftrag des Kunden personenbezogene Daten verarbeitet, schließen die Parteien einen Vertrag über Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO. Der Kunde ist datenschutzrechtlich Verantwortlicher, der Anbieter Auftragsverarbeiter.
(3) Der Anbieter verarbeitet Inhaltsdaten ausschließlich innerhalb der Europäischen Union. Bei der KI-gestützten Auswertung werden die verarbeiteten Inhalte nicht dauerhaft beim eingesetzten Dienstleister gespeichert (Zero Data Retention); es werden lediglich technische Metadaten verarbeitet.
§ 11 Laufzeit und Kündigung
(1) Der Vertrag beginnt mit der Freischaltung des Zugangs und läuft, je nach gewähltem Abrechnungsmodell, mit einer Mindestlaufzeit von einem Monat (monatliche Zahlung) bzw. von einem Jahr (jährliche Vorauszahlung).
(2) Der Vertrag verlängert sich jeweils um die gewählte Abrechnungsperiode, wenn er nicht mit einer Frist von 14 Tagen zum Ende der jeweiligen Laufzeit in Textform gekündigt wird.
(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Parteien unberührt. Ein wichtiger Grund für den Anbieter liegt insbesondere vor, wenn der Kunde trotz Abmahnung erheblich gegen diese AGB verstößt oder mit der Zahlung fälliger Beträge in Höhe von mindestens zwei Monatsbeiträgen in Verzug ist.
(4) Nach Beendigung des Vertrags stellt der Anbieter dem Kunden dessen Daten für einen angemessenen Zeitraum zum Export bereit. Nach Ablauf dieses Zeitraums werden die Daten gelöscht, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
§ 12 Änderungen dieser AGB
(1) Der Anbieter ist berechtigt, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft zu ändern, sofern die Änderung unter Berücksichtigung der Interessen des Anbieters für den Kunden zumutbar ist, insbesondere wenn die Änderung durch eine Änderung der Gesetzeslage, der höchstrichterlichen Rechtsprechung oder der technischen Rahmenbedingungen veranlasst ist.
(2) Änderungen werden dem Kunden mindestens sechs Wochen vor ihrem Inkrafttreten in Textform mitgeteilt. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von sechs Wochen nach Zugang der Mitteilung, gelten die geänderten Bedingungen als angenommen. Auf die Bedeutung des Schweigens wird der Anbieter in der Mitteilung gesondert hinweisen. Widerspricht der Kunde fristgerecht, wird der Vertrag zu den bisherigen Bedingungen fortgesetzt; dem Anbieter steht in diesem Fall ein Kündigungsrecht zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu.
§ 13 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Bonn, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
(3) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Textformerfordernisses.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Stand: Juli 2026