Lieferanten prüfen, ohne dass es Ihr Team lahmlegt.
Qualitätsaudit, Lieferkettengesetz, Datenschutz, IT-Sicherheit: Die Gründe, warum Sie Ihre Lieferanten prüfen müssen, werden nicht weniger. Das Problem ist selten der Wille, sondern der Aufwand neben dem Tagesgeschäft. Hier lesen Sie, was von Ihnen verlangt wird und wie Sie es ohne Beraterprojekt umsetzen.
Vier Gründe, warum Ihre Lieferanten Ihnen Rede und Antwort stehen müssen
Die meisten Unternehmen prüfen ihre Lieferanten nicht aus einem, sondern aus mehreren Gründen gleichzeitig. Für jeden davon gibt es in Liefertreu eine fertige Vorlage. Dazu kommen Umweltmanagement nach ISO 14001 und Arbeitsschutz nach ISO 45001, ebenfalls mit fertiger Vorlage.
Qualitätsmanagement nach ISO 9001
Wer nach ISO 9001 zertifiziert ist, muss Kriterien für Auswahl, Bewertung und Überwachung seiner externen Anbieter festlegen, anwenden und die Ergebnisse dokumentieren. Spätestens im nächsten Audit will jemand sehen, wie Sie das machen.
Passende Vorlage: Lieferantenselbstauskunft Qualität (ISO 9001:2026), 34 Fragen
Lieferkettengesetz (LkSG)
Ab 1.000 Beschäftigten im Inland sind Risikoanalyse, Prävention und Dokumentation Pflicht. Dafür brauchen Sie belastbare Angaben von jedem einzelnen Lieferanten.
Passende Vorlage: LkSG-Standardfragebogen, 44 Fragen
Datenschutz nach Art. 28 DSGVO
Wer personenbezogene Daten an Dienstleister gibt, darf nur mit solchen arbeiten, die hinreichende Garantien für den Datenschutz bieten. Ein unterschriebener AVV allein belegt das noch nicht.
Passende Vorlage: Datenschutz für Dienstleister, 29 Fragen
Informationssicherheit nach NIS2
Die NIS2-Regeln verlangen von betroffenen Unternehmen, auch die Sicherheit ihrer Lieferkette im Blick zu haben. Wer als Automotive-Zulieferer TISAX kennt, weiß: Die eigenen Dienstleister werden gleich mitgefragt.
Passende Vorlage: Informationssicherheit, 32 Fragen
Drei Schritte, die jede Lieferantenprüfung braucht
Egal aus welchem Grund Sie prüfen: Der Ablauf ist immer derselbe. Informationen einholen, Nachweise aktuell halten, alles dokumentieren.
Selbstauskünfte mit echten Lieferantendaten
Statt Ihre Lieferanten nach Ländertabellen zu sortieren, fragen Sie sie direkt. Die passende Vorlage ist fertig, der Versand dauert einen Klick. Die KI wertet auch Freitextantworten aus und markiert, wo Sie genauer hinschauen sollten.
- Sechs Fachvorlagen auf aktuellem Normstand, anpassbar auf Ihre Branche
- Gezielter Versand per Tag: den Datenschutzfragebogen nur an Dienstleister, den IT-Sicherheitsfragebogen nur an Lieferanten mit Systemzugang
- Ausfüllen per Link ohne Login, automatische Erinnerungen nach 7 und 14 Tagen
- Risikoklassen und KI-Flags machen kritische Lieferanten sofort sichtbar
Nachweise einfordern statt hinterhertelefonieren
In der Praxis heißt Lieferantenprüfung: Zertifikate wie ISO 9001, ISO 14001 oder ISO 27001 einsammeln, aktuell halten und bei Auffälligkeiten nachfassen. Liefertreu überwacht jede Frist und dokumentiert jede Reaktion Ihres Lieferanten, ohne dass Sie Listen führen.
- Ablauf-Alerts 90, 30 und 7 Tage vorher, Erneuerungsanfrage mit einem Klick
- KI liest hochgeladene Zertifikats-PDFs aus und warnt, wenn Dokument, Inhaber oder Normversion nicht passen
- Verhaltens-Score zeigt, welcher Lieferant kooperiert und welcher mauert
Die Dokumentation schreibt sich mit
Das Beste an einem System statt Excel: Die Dokumentation entsteht nebenbei. Jede Aktion landet mit Zeitstempel im Audit-Trail. Fragt die Geschäftsführung, ein Zertifizierungsauditor oder eine Behörde nach, exportieren Sie den Nachweis in Minuten.
- Lückenloser Audit-Trail: wer, was, wann, revisionssicher und filterbar
- Nachweispaket je Lieferant als PDF, auf Knopfdruck
- Jahresbericht als PDF und Excel, für Managementbewertung, Geschäftsführung oder Aufsichtsrat
Wer fällt unter das LkSG?
Verpflichtet sind Unternehmen mit Hauptverwaltung, Hauptniederlassung oder Sitz in Deutschland ab 1.000 Beschäftigten im Inland, seit Januar 2024. Mitgezählt werden auch Leiharbeitnehmer ab sechs Monaten Einsatzdauer sowie die Beschäftigten konzernangehöriger Gesellschaften. Liegen Sie darunter, betrifft Sie das Gesetz meist trotzdem: über die Nachweisanforderungen Ihrer Großkunden. Für diesen Fall haben wir eine eigene Seite für Zulieferer.
Der Bericht ist ausgesetzt. Die Sorgfaltspflicht nicht.
Die LkSG-Reform hat vieles verändert und noch mehr Verwirrung gestiftet. Hier der Stand in drei Punkten, damit Sie wissen, worauf Sie sich einstellen müssen.
Das wird derzeit nicht durchgesetzt
Das BAFA nimmt seit Herbst 2025 keine Berichte mehr entgegen und prüft sie nicht mehr. Ein Gesetzentwurf, der die Berichtspflicht rückwirkend streichen und die Bußgeldtatbestände von 13 auf 4 reduzieren soll, liegt seit Herbst 2025 im Bundestag und ist noch nicht verabschiedet. Praktisch verfolgt das BAFA bereits heute nur noch schwere Verstöße gegen menschenrechtliche Pflichten.
Und was ist mit der angekündigten 5.000er-Schwelle? Die Koalition hat am 2. Juli 2026 beschlossen, den Anwendungsbereich des LkSG im Herbst 2026 auf Unternehmen mit mindestens 5.000 Beschäftigten und mehr als 1,5 Milliarden Euro Umsatz zu begrenzen. Ein Gesetzentwurf liegt noch nicht vor. Bis dahin gilt die Grenze von 1.000 Beschäftigten. Wenn Sie dazwischenliegen, bauen Sie Ihre Prozesse deshalb nicht vorschnell ab. Details dazu in LkSG aktueller Stand 2026.
Das gilt unverändert weiter
Risikoanalyse, Präventions- und Abhilfemaßnahmen, das Beschwerdeverfahren und die interne Dokumentationspflicht nach § 10 Abs. 1 LkSG. Die Dokumentation muss sieben Jahre aufbewahrt werden, und anlassbezogene BAFA-Kontrollen bleiben möglich. Kurz: Der Bericht ist weg, die Arbeit dahinter nicht.
Das kommt noch
Die Bundesregierung will das LkSG durch ein Gesetz über die internationale Unternehmensverantwortung ersetzen, das die EU-Richtlinie CSDDD umsetzt. Die greift ab 2029, nach der Omnibus-Reform aber nur noch für Unternehmen ab 5.000 Mitarbeitern und 1,5 Mrd. € Umsatz. Für Sie heißt das: Die Regeln ändern ihren Namen, die Erwartung an nachweisbare Sorgfalt bleibt. Wer heute dokumentiert, ist für jede kommende Fassung vorbereitet.
Drei Pflichtbereiche, die Sie im Griff haben müssen
Alles andere leitet sich daraus ab.
Risikoanalyse (§ 5)
Sie müssen die Risiken bei Ihren unmittelbaren Lieferanten regelmäßig ermitteln, mindestens jährlich und zusätzlich anlassbezogen. Dafür brauchen Sie belastbare Informationen von jedem einzelnen Lieferanten, nicht nur Länderstatistiken. Genau dafür ist der LkSG-Standardfragebogen gebaut.
Prävention & Abhilfe (§§ 6, 7)
Erkannte Risiken verlangen Maßnahmen: Anforderungen vertraglich verankern, Nachweise wie Zertifikate einfordern, bei Verstößen reagieren und die Wirksamkeit nachhalten. All das muss belegbar sein.
Dokumentation (§ 10 Abs. 1)
Jeder Schritt Ihrer Sorgfaltsprozesse muss intern dokumentiert und sieben Jahre aufbewahrt werden. Genau hier scheitern Excel und Postfach: Die Arbeit wird gemacht, aber der Nachweis fehlt. Die Berichtsvorlage nach BAFA-Struktur ist in Liefertreu weiterhin enthalten, etwa für interne Berichte an die Geschäftsführung.
Was Software übernimmt und was bei Ihnen bleibt
Anbieter, die eine „Komplettlösung“ versprechen, versprechen zu viel. Deshalb hier die ehrliche Aufteilung.
Ein Blick statt ein Statusmeeting
Wer haftet, will den Stand kennen.
Die Geschäftsführung trägt die Verantwortung für die Lieferantenbasis, hat aber selten Zeit für Details. Der Compliance-Score übersetzt den Zustand jedes Lieferanten in eine Zahl: aktuell, täglich neu berechnet, jederzeit belegbar. Aus „Wie stehen wir eigentlich da?“ wird ein Blick aufs Dashboard.
Dieselben Pflichten, zwei Arbeitswelten
Was die Umsetzung mit Excel kostet und was sie mit Liefertreu kostet.
Häufige Fragen von Einkauf und QM
Nein, und wer das verspricht, übertreibt. Die Software strukturiert Ihre Prozesse, sammelt Nachweise und erfüllt die Dokumentation praktisch nebenbei. Bewertungskriterien, Verträge, beim LkSG auch Grundsatzerklärung und Beschwerdeverfahren sowie die finalen Bewertungen bleiben Aufgaben Ihres Unternehmens. Liefertreu macht sie belegbar.
Ja. Die Qualitätsvorlage deckt die typischen Kriterien ab, von QM-System und Prüfprozessen bis Reklamationsbearbeitung und wirtschaftlicher Stabilität. Der Compliance-Score und der Audit-Trail liefern die dokumentierte Information, die Ihr Auditor sehen will. Welche Kriterien für Sie gelten, legen Sie selbst fest, die Vorlage ist frei anpassbar.
Ja. Über Tags steuern Sie, wer welchen Fragebogen bekommt: der IT-Dienstleister die Fragen zur Informationssicherheit, der Rohstofflieferant die zum Umweltmanagement. Jeder Lieferant bekommt nur, was ihn betrifft.
Anlassbezogen ja: sobald Ihnen tatsächliche Anhaltspunkte für Verstöße bei einem mittelbaren Zulieferer vorliegen, die sogenannte substantiierte Kenntnis. Dann sind Risikoanalyse und Maßnahmen auch dort fällig. Regelmäßig prüfen müssen Sie nur unmittelbare Lieferanten.
Sieben Jahre ab Erstellung, so verlangt es § 10 Abs. 1 LkSG. In Liefertreu bleibt der komplette Audit-Trail über diesen Zeitraum abrufbar und exportierbar, ohne dass Sie Ordnerstrukturen pflegen.
Ja. Anlassbezogene Kontrollen bleiben möglich, etwa nach Beschwerden oder Medienberichten. Weggefallen ist nur die systematische Prüfung eingereichter Berichte. Verlangt die Behörde Auskunft, brauchen Sie Ihre interne Dokumentation nach § 10 Abs. 1 LkSG.
Vom LkSG sind Sie direkt nicht betroffen, indirekt aber fast sicher, weil Ihre Großkunden die Pflichten an Sie weiterreichen. Ihre eigene Lieferantenbewertung nach ISO 9001 oder die Prüfung Ihrer Dienstleister nach DSGVO hängen ohnehin nicht an der Mitarbeiterzahl. Wenn Sie vor allem selbst Fragebögen bekommen, schauen Sie auf unsere Seite für Zulieferer.
Der Start dauert einen Nachmittag: CSV importieren, Vorlage wählen, versenden. Nach etwa drei Wochen sind die ersten Rückläufe ausgewertet, und Ihre Dokumentation läuft von selbst mit.
Rechtshinweis
Diese Seite gibt den Stand der Rechtslage im September 2026 wieder und ersetzt keine Rechtsberatung. Die KI-Auswertung in Liefertreu ist eine Unterstützung, die finale Bewertung trifft stets Ihr Unternehmen.
Ihre Pflichten. Unser System. Ein Nachmittag.
Fragen Sie eine Demo an, und wir zeigen Ihnen den Weg von der ersten Selbstauskunft bis zum exportierten Nachweis, gern mit Ihren echten Lieferantendaten.