Das Wichtigste in Kürze
Direkt verpflichtet sind Unternehmen mit Sitz oder Zweigniederlassung in Deutschland ab 1.000 Beschäftigten im Inland. Indirekt betroffen ist aber ein Vielfaches davon: Wer Großkunden beliefert, die unter das Gesetz fallen, bekommt deren Pflichten per Fragebogen, Zertifikatsanfrage und Vertragsklausel weitergereicht. Der Selbsttest unten sagt Ihnen in fünf Fragen, zu welcher Gruppe Sie gehören.
Die 1.000-Mitarbeiter-Grenze ist nur die halbe Wahrheit
Fragt man nach dem Lieferkettengesetz, kennen die meisten genau eine Zahl: 1.000 Mitarbeiter. Wer drunter liegt, fühlt sich sicher. Und genau da beginnt das Missverständnis, das jedes Jahr tausende Mittelständler kalt erwischt, wenn der erste Fragebogen vom Großkunden im Postfach liegt.
Denn das LkSG wirkt in zwei Richtungen. Direkt verpflichtet es die Großen. Aber weil die Großen ihre Lieferanten prüfen müssen, wirkt es indirekt auf fast jeden, der sie beliefert, unabhängig von der eigenen Größe. Ein Betrieb mit 80 Mitarbeitern, der einen Automobilkonzern beliefert, hat mit dem LkSG praktisch mehr zu tun als mancher Konzern mit einer reinen Inlandskette.
Dazu kommen Feinheiten, die selbst bei der 1.000er-Grenze oft falsch gerechnet werden: Leiharbeitnehmer zählen ab sechs Monaten Einsatzdauer mit, und bei Konzernen werden die Beschäftigten aller konzernangehörigen Gesellschaften der Obergesellschaft zugerechnet. Wer mit 950 Stammkräften und 100 Dauerleihkräften kalkuliert, liegt schon drüber.
Der folgende Selbsttest sortiert das für Sie: fünf Fragen, keine Anmeldung, am Ende eine klare Einordnung mit konkreten nächsten Schritten.
Betrifft das LkSG Ihr Unternehmen?
Fünf Fragen, zwei Minuten, keine Anmeldung. Am Ende sehen Sie Ihre Einordnung und was jetzt zu tun ist.
Ergebnis: Ihr Unternehmen fällt selbst unter das LkSG
Mit 1.000 oder mehr Beschäftigten in Deutschland treffen Sie die Sorgfaltspflichten in vollem Umfang: regelmäßige Risikoanalyse Ihrer Lieferanten, Präventions- und Abhilfemaßnahmen, ein Beschwerdeverfahren und die interne Dokumentation nach § 10 Abs. 1, sieben Jahre aufbewahrt. Die gute Nachricht: Die Berichtspflicht ans BAFA wurde gestrichen, und die verbliebenen Pflichten lassen sich ohne Beraterprojekt strukturieren.
Da Sie Ihre Lieferanten bereits systematisch prüfen, ist Ihre Hauptfrage vermutlich nicht das Ob, sondern der Aufwand. Genau dort setzt eine Software an: Versand, Nachfassen, Auswertung und Dokumentation laufen automatisch, Ihr Prozess bleibt.
Mit 1.000 oder mehr Beschäftigten in Deutschland treffen Sie die Sorgfaltspflichten in vollem Umfang: regelmäßige Risikoanalyse Ihrer Lieferanten, Präventions- und Abhilfemaßnahmen, ein Beschwerdeverfahren und die interne Dokumentation nach § 10 Abs. 1, sieben Jahre aufbewahrt. Die gute Nachricht: Die Berichtspflicht ans BAFA wurde gestrichen, und die verbliebenen Pflichten lassen sich ohne Beraterprojekt strukturieren.
Der wichtigste erste Schritt: alle Lieferanten mit Risikoklasse an einen Ort bringen und die erste Selbstauskunfts-Runde starten. Das ist mit dem richtigen Werkzeug ein Nachmittag, kein Projekt.
Ergebnis: Das LkSG erreicht Sie über Ihre Kunden
Sie sind nicht selbst verpflichtet, aber Ihre Großkunden sind es, und die müssen Sie prüfen. Deshalb landen LkSG-Fragebögen, Zertifikatsanfragen und Verhaltenskodizes auf Ihrem Tisch, meist jedes Jahr wieder und von jedem Kunden in anderem Format. Rechtlich müssen Sie nicht antworten. Praktisch entscheidet Ihre Antwortqualität mit über Lieferantenbewertung, Audits und die nächste Rahmenvertragsverhandlung.
Ergebnis: Das LkSG betrifft Sie derzeit nicht unmittelbar
Nach Ihren Angaben liegen Sie unter der Schwelle und haben keine Großkunden, die ihre Pflichten an Sie weiterreichen. Zwei Dinge sollten Sie trotzdem im Blick behalten: Erstens genügt ein einziger neuer Großkunde, und die Nachweisanfragen beginnen. Zweitens verlangen auch mittelgroße Kunden zunehmend Selbstauskünfte, weil sie selbst welche ausfüllen müssen und die Anforderungen nach unten durchreichen.
Die drei Gruppen im Detail, und warum die Grenzen verschwimmen
Der Test sortiert grob in drei Gruppen, die Realität ist ein Spektrum. Direkt Verpflichtete gibt es in Deutschland rund 4.800. Indirekt betroffen sind Schätzungen zufolge etwa 50.000 Unternehmen, also mehr als das Zehnfache, und die Zahl wächst mit jeder Vertragsverlängerung, in die eine Sorgfaltsklausel wandert.
Interessant ist die Grauzone dazwischen: Unternehmen knapp unter der Schwelle, die gleichzeitig große Zulieferer sind. Sie bekommen den Druck von beiden Seiten, von oben die Fragebögen der Konzerne, von unten die eigene Verantwortung für ihre Lieferanten, die die Kunden vertraglich einfordern. Faktisch führen viele dieser Unternehmen längst ein kleines Sorgfaltsprogramm, nur eben ohne die gesetzliche Pflicht und leider oft auch ohne System.
Und der Blick nach vorn: Die europäische CSDDD greift ab 2029 zwar nur noch bei sehr großen Unternehmen ab 5.000 Mitarbeitern, doch der Mechanismus bleibt derselbe. Die Pflichten der Großen werden zu Anforderungen an die Kleinen. Wer heute einen sauberen Prozess für Selbstauskünfte und Nachweise aufbaut, ist für jede kommende Regelung vorbereitet, egal wie sie am Ende heißt.
Egal welches Ergebnis: Das Werkzeug ist dasselbe
Ob Sie selbst prüfen müssen oder geprüft werden: Im Kern geht es immer um dieselben vier Dinge, und genau die bildet Liefertreu ab. Verpflichtete nutzen es für ihre Risikoanalyse, Zulieferer für ihre Antworten und Nachweise, und viele für beides gleichzeitig.
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