Warum bekomme ich das, obwohl das Gesetz für mich nicht gilt?
Weil Ihr Kunde muss. Unternehmen ab 1.000 Beschäftigten unterliegen dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz und müssen die Risiken bei ihren unmittelbaren Lieferanten prüfen. Zu diesen Lieferanten gehören Sie. Diese Pflicht reicht der Konzern über drei Wege an Sie weiter: die Selbstauskunft, die Zertifikatsanfrage und die Vertragsklausel. Sie selbst brauchen keine 1.000 Mitarbeiter dafür, es genügt, dass Ihr Kunde sie hat.
Wichtig zur Einordnung, weil im Markt viel Verwirrung herrscht: Die Pflicht, einen Jahresbericht beim BAFA einzureichen, wird derzeit nicht mehr durchgesetzt. Die Sorgfalts- und Dokumentationspflichten der verpflichteten Unternehmen bestehen weiter, und damit auch der Druck, den sie an ihre Zulieferer weitergeben. Zusätzlich plant die Bundesregierung, Informationsanfragen an Geschäftspartner mit weniger als 5.000 Beschäftigten einzuschränken. Beschlossen ist das noch nicht, bis dahin bleibt die bisherige Praxis. Mehr dazu im Beitrag zur aktuellen Rechtslage.
Bin ich verpflichtet zu antworten?
Rechtlich nein. Praktisch fast immer ja. Ihr Kunde muss dokumentieren, wie er mit Ihnen als Lieferant umgeht, und er bewertet, was von Ihnen zurückkommt. In vielen Rahmenverträgen ist die Mitwirkung inzwischen ausdrücklich vereinbart. Drei Szenarien sind möglich:
Sie antworten gar nicht oder zu spät. Das verschlechtert Ihre Bewertung beim Kunden. Bei Neuvergaben und Audits zählt genau diese Akte, und im Zweifel bekommt der Wettbewerber mit den sauberen Nachweisen den Zuschlag.
Sie schicken schnell irgendetwas. Der häufigste und tückischste Weg. Unter Zeitdruck entstehen Lücken und Widersprüche: Die Antwort passt nicht zur letzten Runde, das beigelegte Zertifikat ist abgelaufen. Solche Unstimmigkeiten muss Ihr Kunde nachfassen, und aus einem Fragebogen werden drei E-Mail-Runden.
Sie setzen es einmal sauber auf. Ihre Angaben und Belege liegen zentral und aktuell bereit. Die nächste Anfrage beantworten Sie in einem Bruchteil der Zeit, egal von welchem Kunden.
Was Ihr Kunde mit Ihrer Antwort macht
Es hilft, die andere Seite zu verstehen, weil sich daraus ergibt, worauf es beim Antworten ankommt.
Ihr Kunde sammelt die Antworten nicht, um sie abzulegen. Er ist verpflichtet, Risiken bei seinen unmittelbaren Lieferanten zu ermitteln, angemessene Präventionsmaßnahmen zu ergreifen und beides fortlaufend zu dokumentieren. Ihre Selbstauskunft ist der Rohstoff dafür.
In der Praxis läuft das meist über eine Bewertung: Die Antworten werden einem Schema zugeordnet, auffällige oder fehlende Angaben werden markiert, und daraus entsteht eine Risikoeinstufung pro Lieferant. Wer nicht antwortet, fällt nicht durch ein Raster, sondern landet in der Kategorie „nicht bewertbar“, und das ist oft die schlechteste Position von allen.
Daraus folgen drei Dinge für Ihre Antwort. Vollständigkeit schlägt Perfektion, weil Lücken schlechter bewertet werden als ehrliche Einschränkungen. Konsistenz zählt, weil Widersprüche zu früheren Runden auffallen und Rückfragen auslösen. Und Nachvollziehbarkeit hilft, weil eine Angabe mit Beleg anders gewichtet wird als eine ohne.
Was genau Ihr Kunde erfüllen muss und was sich 2026 geändert hat, steht in unserem Überblick LkSG 2026: Berichtspflicht gefallen, was jetzt gilt.
Vier Dinge, die typischerweise auf Ihrem Tisch landen
Selten kommt nur ein Dokument, und fast nie in demselben Format wie beim letzten Kunden.
Die Selbstauskunft ist ein Fragebogen mit meist 30 bis 50 Fragen zu Menschenrechten, Arbeitsbedingungen und Umwelt. Mal als Excel, mal als PDF, mal als Portal-Formular. Jeder Kunde fragt ähnlich, aber nie identisch.
Die Zertifikatsanfrage verlangt aktuelle Nachweise wie ISO 9001, ISO 14001, SA8000 oder Auditberichte. Ein abgelaufenes Zertifikat im Anhang wirft sofort Rückfragen auf und kostet Punkte in der Lieferantenbewertung.
Der Verhaltenskodex (Code of Conduct) kommt zur Unterschrift, oft verbunden mit der Erwartung, dass Sie dieselben Standards von Ihren eigenen Lieferanten einfordern. Damit wandert die Pflicht die Kette weiter nach unten.
Der Portal-Zugang ersetzt zunehmend das Dokument: eine Einladung mit Login zu EcoVadis, IntegrityNext oder SupplierAssurance, mit Frist und Dutzenden Pflichtfeldern. Was Sie im Portal des einen Kunden beantwortet haben, hilft Ihnen im nächsten Portal erst einmal nicht, obwohl es inhaltlich dasselbe war.
Der Verhaltenskodex: worauf Sie vor der Unterschrift achten
Der Code of Conduct wird oft nebenbei mitunterschrieben, ist aber der einzige Teil des Pakets, der vertraglich bindet. Drei Punkte lohnen einen Blick, bevor die Unterschrift daruntergeht.
Weitergabepflicht. Viele Kodizes verlangen, dass Sie dieselben Standards Ihren eigenen Lieferanten auferlegen. Das ist häufig sinnvoll, bedeutet aber Arbeit, die in Ihrer Kalkulation auftauchen sollte.
Auditrechte. Manche Formulierungen räumen dem Kunden das Recht ein, Ihren Betrieb zu prüfen oder prüfen zu lassen, teilweise unangekündigt und auf Ihre Kosten. Prüfen Sie Ankündigungsfristen und Kostentragung.
Haftung und Kündigungsrechte. Achten Sie darauf, ob ein Verstoß direkt zur Kündigung berechtigt oder ob zunächst eine Nachbesserungsfrist vorgesehen ist. Letzteres ist üblich und fair.
Das ist keine Rechtsberatung. Bei Rahmenverträgen mit größerem Volumen lohnt eine anwaltliche Durchsicht, einmal, und dann nutzen Sie die Einschätzung für alle folgenden Kodizes, weil die Texte sich stark ähneln.
So gehen Sie Schritt für Schritt vor
Frist und Absender klären. Wer fragt, bis wann, und in welchem Format? Portale mit Frist zuerst, weil sie sich nicht an Kollegen weiterreichen lassen.
Eine Zuständigkeit festlegen. Der häufigste Zeitfresser ist das Hin und Her zwischen Vertrieb, QM und Geschäftsführung. Legen Sie fest, wer den Bogen verantwortet.
Ihre Kernangaben einmal zusammentragen. Mitarbeiterzahl, Standorte, Zuständigkeiten, Grundsatzerklärung, Beschwerdeverfahren, vorhandene Zertifikate. Diese Angaben wiederholen sich in jedem Fragebogen.
Ehrlich und konkret antworten. Vage Formulierungen wie „wir kümmern uns um Arbeitssicherheit“ fallen auf. Beschreiben Sie, was Sie konkret tun, und belegen Sie es, wo möglich.
Fehlende Nachweise markieren statt aussitzen. Haben Sie ein gefordertes Zertifikat nicht, lässt sich vieles auch über beschriebene Prozesse oder interne Richtlinien belegen. Nachvollziehbar schlägt vollständig.
Alles an einem Ort ablegen. Damit die nächste Runde zum Aktualisieren wird und nicht zum Neuanfang.
Was Sie nicht beantworten müssen
Ebenso wichtig wie das Antworten ist die Grenze. Ein Fragebogen ist kein Prüfungsrecht, und manche Anfragen gehen über das hinaus, was zur Erfüllung der Sorgfaltspflicht nötig ist.
Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse müssen Sie nicht offenlegen. Dazu zählen Kalkulationen, Margen, Ihre eigenen Bezugsquellen und Ihre Kundenliste. Wenn ein Fragebogen nach Ihren Vorlieferanten fragt, ist eine Antwort auf Kategorieebene meist ausreichend, etwa Herkunftsregionen statt Firmennamen.
Personenbezogene Daten gehören nicht in einen Fragebogen. Namen einzelner Mitarbeiter, Gehaltsdaten oder Angaben zu Gesundheit und Herkunft sind tabu, auch wenn danach gefragt wird. Eine benannte Zuständigkeit mit Funktionsbezeichnung genügt.
Zusagen, die Sie nicht halten können, sollten Sie nicht machen. Es ist besser, ein Verfahren als „in Aufbau“ zu beschreiben, als ein bestehendes zu behaupten. Falsche Angaben in einer Selbstauskunft können vertragliche Folgen haben, und beim nächsten Audit fällt die Lücke ohnehin auf.
Wenn eine Frage unklar oder unangemessen erscheint, ist eine Rückfrage besser als eine ausweichende Antwort. Einkäufer rechnen damit, und eine gestellte Rückfrage wirkt professioneller als eine leere Zeile.
Häufige Fehler
Das abgelaufene Zertifikat mitschicken, ohne es zu prüfen. Vorjahresantworten kopieren, ohne sie mit der neuen Frage abzugleichen. Aus Angst vor Konsequenzen mehr behaupten, als sich belegen lässt. Und die Anfrage so lange liegen lassen, bis der Einkauf des Kunden nachhakt. Jeder dieser Fehler kostet Sie Punkte in einer Bewertung, die Sie nie zu Gesicht bekommen.
Und wenn der Kunde ein Portal nutzt?
Bei EcoVadis, IntegrityNext oder einem SAQ im Kundenportal hilft kein Export und kein Copy-Paste. Sie tippen Feld für Feld ab, was Sie längst einmal beantwortet haben. Genau hier lohnt es sich, die Antworten aus früheren Runden strukturiert vorzuhalten, damit Sie beim nächsten Portal nicht bei null anfangen. Die Fragen der Portale überschneiden sich inhaltlich stark, auch wenn die Oberfläche jedes Mal anders aussieht und die SAQ-Version wechselt.
Aus der Pflicht ein Argument machen
Die meisten Zulieferer behandeln solche Anfragen als Störung. Die klügeren drehen es um: Wer Nachweise schneller und vollständiger liefert als der Wettbewerb, wird beim Einkauf des Großkunden zum bevorzugten Partner. In Ausschreibungen ist eine saubere Compliance-Akte längst ein Kriterium. Der Aufwand fällt ohnehin an, die Frage ist nur, ob er jedes Jahr neu entsteht oder einmal.
Was das Ganze an Zeit kostet
Der erste Fragebogen ist der teuerste. Angaben zusammentragen, Zuständigkeiten klären, Zertifikate suchen, Formulierungen abstimmen: Ein bis zwei Arbeitstage sind realistisch, verteilt über mehrere Personen.
Ab dem zweiten hängt alles davon ab, ob die Antworten von der ersten Runde auffindbar sind. Liegen sie strukturiert vor, sind es ein bis zwei Stunden. Muss alles neu gesucht werden, sind es wieder fast zwei Tage, nur diesmal ohne den Lerneffekt.
Bei drei bis fünf Großkunden pro Jahr summiert sich das zu einer Woche Arbeitszeit, die niemand eingeplant hat. Wie viel es bei Ihnen ist, rechnet unser Aufwandsrechner in der Zulieferer-Ansicht durch.
Falls Sie zusätzlich eigene Lieferanten prüfen müssen und unsicher sind, welche Rolle für Sie gilt: Fünf Fragen klären das in unserem LkSG-Selbsttest.
Nächster Schritt
Wenn Sie regelmäßig LkSG-Fragebögen erhalten, lohnt es sich, die Antworten einmal sauber aufzusetzen, statt sie jedes Jahr neu zusammenzusuchen. Wie Liefertreu eingehende Fragebögen aus Ihren hinterlegten Angaben beantwortet, Portale per Browser-Plugin unterstützt und Ihre eigenen Zertifikate überwacht, sehen Sie auf der Seite für Zulieferer. Die Kosten stehen offen auf der Preisseite.
Demo Anfragen
Häufige Fragen zum LkSG-Fragebogen
Gesetzlich nicht, wenn Sie selbst nicht unter das Gesetz fallen. Ihr Kunde ist aber verpflichtet, Risiken bei seinen Lieferanten zu ermitteln und zu dokumentieren. Keine Antwort bedeutet für ihn „nicht bewertbar“, und das wirkt sich auf Ihre Lieferantenbewertung aus.
Ein Bußgeld droht Ihnen nicht. Die Folgen sind geschäftlicher Natur: schlechtere Einstufung in der Lieferantenbewertung, Nachteile bei Neuvergaben und Ausschreibungen, im Einzelfall Nachfragen aus dem Einkauf bis hin zur Auslistung.
Üblich sind zwei bis vier Wochen. Bei Portalen ist die Frist technisch hinterlegt und läuft automatisch ab. Wenn Sie mehr Zeit brauchen, fragen Sie danach, das ist deutlich besser als eine verstrichene Frist.
Fragen darf er. Sie müssen aber keine Geschäftsgeheimnisse offenlegen. Eine Antwort auf Kategorieebene, etwa nach Herkunftsregionen oder Anteilen aus Risikoländern, erfüllt den Zweck in der Regel.
Nein, eine Zertifizierungspflicht gibt es nicht. Beschreiben Sie stattdessen Ihre tatsächlichen Prozesse und internen Richtlinien. Nachvollziehbar schlägt vollständig.
Nicht mitschicken und stattdessen den Stand benennen, etwa dass die Rezertifizierung terminiert ist. Ein abgelaufenes Zertifikat im Anhang wirft mehr Fragen auf als eine ehrliche Zwischenmeldung.
Das ist eine vertragliche Frage, keine gesetzliche. Prüfen Sie vor der Unterschrift insbesondere Weitergabepflichten, Auditrechte und Kündigungsfolgen. Bei größeren Rahmenverträgen lohnt eine einmalige anwaltliche Durchsicht.
Inhaltlich überschneiden sich die Fragebögen stark, nur Format und Reihenfolge unterscheiden sich. Wenn Ihre Angaben strukturiert vorliegen, ist jede weitere Runde eine Übertragung, keine Neuerhebung.